Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

meiner letzten Mail möchte ich noch hinzufügen zu beachten, dass es sich bei den Trainingsgruppen von 5 Personen um fünf Personen pro 1000 qm Fläche handelt!
Inzwischen sind auf der Homepage des WSV zwei Formulare zu finden (siehe Dateianhang) zur Wiedereröffnung der Outdoorsportanlagen die Durch Euch verwendet werden können. sowie
Ich kann die Verärgerung darüber wie das mit der Wiedereröffnung gehandhabt werden muss und dass die Vereinsgaststätten noch nicht wieder eröffnet werden dürfen, verstehen, kann aber leider nichts dagegen tun.
Verantwortlich dafür ist die (Grüne??!!) Landesregierung des Landes Baden – Württemberg. Auch für mich ist die Vorgehensweise was wann und wie wieder erlaubt ist, nicht nachvollziehbar.
Warum dürfen z. B. Spielhallen, Fitnessstudios, Indoorspielplätze öffnen? Warum beginnt die Fußballbundesliga wieder wo doch hier körperlicher Kontakt unvermeidbar ist, aber z. B. Luftgewehrstände, bei denen die Einhaltung der Abstände und Vermeidung von Körperkontakt problemlos zu gewährleisten wären, nicht? Das Ganze erweckt den Eindruck der Willkürlichkeit!

Noch ein Hinweis:
Es dürfen nur Speisegaststätten ab Montag 18.05.2020 wieder eingeschränkt öffnen. Kneipen, Bars usw. noch nicht!
Mit sportlichen Grüßen

Schützenkreis Freudenstadt
Kurt Stoll
KOSM

e-Mail: KOSM-SKFDS@t-online.de
Homepage: www.sk-fds.de



Hinweisschild_SportbetriebCorona-14-05-2020.pdfMusterliste_Dokumentation von Trainingsteilnehmern-14-05-2020.pdfStufenfahrplan_BW_StM-Lockerungen-Corona.pdfVerordnung-Oeffnung-Gastronomie-ab-18-05-2020.pdf