Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
meiner letzten Mail möchte ich noch hinzufügen zu beachten, dass es sich bei den Trainingsgruppen von 5 Personen um fünf Personen pro 1000 qm Fläche handelt!
Inzwischen sind auf der Homepage des WSV zwei Formulare zu finden (siehe Dateianhang) zur Wiedereröffnung der Outdoorsportanlagen die Durch Euch verwendet werden können.
- Eine Musterliste zur Dokumentation von Trainingsteilnehmern
sowie
- ein Infoschild über Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen zum Aushängen in den Schützenhäusern!
Ich kann die Verärgerung darüber wie das mit der Wiedereröffnung gehandhabt werden muss und dass die Vereinsgaststätten noch nicht wieder eröffnet werden dürfen, verstehen, kann aber leider nichts dagegen tun.
Verantwortlich dafür ist die (Grüne??!!) Landesregierung des Landes Baden – Württemberg. Auch für mich ist die Vorgehensweise was wann und wie wieder erlaubt ist, nicht nachvollziehbar.
Warum dürfen z. B. Spielhallen, Fitnessstudios, Indoorspielplätze öffnen? Warum beginnt die Fußballbundesliga wieder wo doch hier körperlicher Kontakt unvermeidbar ist, aber z. B. Luftgewehrstände, bei denen die Einhaltung der Abstände und Vermeidung von Körperkontakt problemlos zu gewährleisten wären, nicht? Das Ganze erweckt den Eindruck der Willkürlichkeit!
Noch ein Hinweis:
Es dürfen nur Speisegaststätten ab Montag 18.05.2020 wieder eingeschränkt öffnen. Kneipen, Bars usw. noch nicht!
- Es gibt einen Stufenplan darin ist aber die Spalte mit dem Termin zur Wiedereröffnung von sonstigen Gaststätten, Bars usw., noch rot (derzeit nicht eischätzbar) Es gibt noch keinen Termin!
- Der Stufenplan und die Verordnung zur Öffnung der Speisengastronomie befinden sich zur Info im Dateianhang!
Mit sportlichen Grüßen
Schützenkreis Freudenstadt
Kurt Stoll
KOSM
e-Mail: KOSM-SKFDS@t-online.de
Homepage: www.sk-fds.de