Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
mit Datum Mittwoch 1. Juli 2020 tritt die neue Corona Verordnung Sport des Landes BW, mit weiteren Lockerungen im Sportbetrieb, in Kraft.
(siehe Dateianhang!)
Was ist neu?
- In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
- Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig. Untersagt sind - bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern.
- Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
- Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 CoronaVO etwas anderes zulässt.
Falls Räumlichkeiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
- Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.
D. h.: Die Anwesenheit beim Training mussweiterhin lückenlos dokumentiert werden!
Mit sportlichen Grüßen
Schützenkreis Freudenstadt
Kurt Stoll
KOSM
e-Mail: KOSM-SKFDS@t-online.de
Homepage: www.sk-fds.de