Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

mit Datum Mittwoch 1. Juli 2020 tritt die neue Corona Verordnung Sport des Landes BW, mit weiteren Lockerungen im Sportbetrieb, in Kraft.
(siehe Dateianhang!)

Was ist neu? Falls Räumlichkeiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
D. h.: Die Anwesenheit beim Training mussweiterhin lückenlos dokumentiert werden!

Mit sportlichen Grüßen

Schützenkreis Freudenstadt
Kurt Stoll
KOSM

e-Mail: KOSM-SKFDS@t-online.de
Homepage: www.sk-fds.de



Corona-Verordnung-Sport-ab-01-07-2020-Langfassung.pdfneue-corona-verordnung-sport-ab-1-juli.pdf