Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

untenstehend Text Sondernewsletter des WSV vom 08.09.2020 zum Thema Austragung von Wettkämpfen während „Corona“.

Kein Mindestabstand im Ligabetrieb oder bei Wettkämpfen
Die WSV-Anfrage an das Ministerium für Kultus-, Jugend und Sport brachte nun die erhoffte Klarstellung:
Bei der Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben ist kein Mindestabstand einzuhalten. Lediglich unter den Zuschauern und abseits des Sportbetriebs ist ein Mindestabstand von 1,5 m vorgeschrieben. Ein Hygienekonzept für die Veranstaltung muss erstellt werden.
Für Ligabetrieb und Wettkämpfe bedeutet dies deutlich mehr Flexibilität, da die vorhandene Anzahl der Schießstände genutzt werden darf.

D. h. Wettkämpfe, auch Begegnungswettkämpfe dürfen ohne Mindestabstand am Einzelschießstand durchgeführt werden.

Mindestabstand im Training weiterhin einzuhalten
Die aktuelle Corona-Verordnungen bieten immer wieder Raum für Interpretationen, da die Vorgaben nicht eindeutig sind. So auch bei dem einzuhaltenden Mindestabstand im Trainingsbetrieb, bei dem man eine Ausnahme auch für die Sportschützen hätte herauslesen können. Der WSV hat daher das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport um eine Stellungnahme gebeten, die nun eingetroffen ist.
Leider gilt die beschriebene Öffnungsklausel bei typischen Trainings-, Übungs- und Sportsituationen nicht für das Sportschießen sondern lt. Aussage des Ministeriums nur „… für Sportarten mit Körperkontakt". Nachdem in anderen Bundesländern im Trainingsbetrieb kein Mindestabstand notwendig ist, wird der WSV hier nochmals eine entsprechende Eingabe beim Ministerium vornehmen, um doch noch eine Lockerung dieser Regelung zu erreichen.

Mit sportlichen Grüßen

Schützenkreis Freudenstadt
Kurt Stoll
KOSM & KSPL